AGB

§1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Föhringer Gsindl e.V., Föhringer Allee 24, Unterföhring gelten für alle mit dem Pen- und Papertag: Dungeon, Decks und Drachenblut im Zusammenhang stehenden Belange, nach Maßgabe des zwischen der Föhringer Gsindl Orga und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.

(2) Vertragspartner ist das „Föhringer Gsindl e.V.“ als Verein, welcher in diesem Dokument „Veranstalter” genannt wird, sowie der jeweilige Teilnehmer, welcher “Teilnehmer” genannt wird.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(4) Auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistung vorbehaltlos ausführt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

(5) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§2. Vertragsschluss

(1) Eine Bestellung eines Tickets durch den Teilnehmer erfolgt über die Homepage bzw. über einen Ticketshop, welcher durch den Veranstalter genutzt wird.

(2) Die Bestellung des Teilnehmers ist ein bindendes Angebot. Der Teilnehmer erhält hierüber eine Auftragsbestätigung, sei es durch persönliche Übergabe, Brief oder E-Mail.

(3) Der Vertrag kommt erst durch eine separate Annahmeerklärung durch den Veranstalter oder durch Zusendung des Teilnahmetickets zustande.

(4) Vorher abgegebene Angebote durch den Veranstalter sind freibleibend.

(5) Bestellt der Teilnehmer das Ticket auf elektronischem Wege, werden Vertragstext sowie AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Teilnehmers per E-Mail zugesandt.

(6) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Veranstalter (Markenrechtsinhaber) die Eigentums- und Urheberrechte vor.

§3. Altersnachweis und Teilnahme unter 18 Jahren

(1) Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines ihrer Erziehungsberechtigten oder einer Begleitperson teilnehmen.

(2) Begleitpersonen können Personen ab dem 14. Lebensjahr sein. ?

(3) Die Aufsichtspflicht liegt bei den Erziehungsberechtigten oder der Begleitperson. Diese sind für das Handeln Ihrer Schutzbefohlenen verantwortlich und tragen die rechtlichen Konsequenzen daraus entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

§4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preisangaben auf unserer Homepage sowie anderen Medien / Plätzen erfolgen ohne Gewähr. Sie stellen lediglich eine sog. „invitatio ad offerendum“ dar.

(2) Die Zahlung des Teilnahmebeitrages ist, sofern nicht (schriftlich) anders vereinbart, im Voraus und ohne Abzug zu leisten.

(3) Bei Bestellungen über unseren Shop gilt der zum Zeitpunkt des Gebots angezeigte Betrag.

(4) Der fällige Teilnahmebetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung zu begleichen. Es gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Zahlung auf unserem Konto. Es ist Sache des Teilnehmers, eventuelle Laufzeiten zwischen Geldinstituten (2-3 Tage für Überweisungen, zudem keine Gutschrift am Wochenende erfolgen) bei Einhaltung der Frist einzukalkulieren. ? 14 Tage?

(5) Sollte es zu einer Überschreitung des Zahlungszeitrahmens kommen bestehen mehrere Möglichkeiten, mit der Sache zu verfahren:

5. 1. Der Teilnehmer oder der Veranstalter tritt vom Kaufvertrag zurück.

Die Rückerstattung findet unter fairen Bedingungen statt, d.h.

  • Erstattung innerhalb von 14 Tagen.
  • Es ist Sache des Veranstalters Laufzeiten einzukalkulieren, s. (5).
  • Sollte eine veranstalterseitige Abwesenheit (bspw. Krankheit, Urlaub) eine Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen unmöglich machen, so wird der Teilnehmer hierüber informiert (E-Mail oder Brief).

5.2. Der Teilnehmer begleicht den Kaufpreis nach der abgelaufenen Frist.

5.3. Der Veranstalter storniert den Kauf.

  • Die Mahnung erfolgt schriftlich via Email, nach Ablauf einer gesetzten Frist. Damit ist der Kaufvertrag ungültig und der Käufer kann einen neuen Kauf unter Einhaltung der unter (4) genannten Voraussetzungen tätigen.

(6) Storno nach Kaufpreisleistung an den Käufer ist nur unter gesonderter schriftlicher Vereinbarung zwischen Teilnehmer und Veranstalter möglich. Grundlegend kann der Teilnehmerticket-Käufer das Ticket eigenständig auf eigene Rechnung weiterverkaufen, zum gleichen oder niedrigeren Betrag als er dieses erworben hat, oder er kann es verschenken. In diesem Fall muss er dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn den neuen Ticketinhaber benennen (mit vollem Zu- und Vornamen sowie gültiger Anschrift), alternativ kann der neue Teilnehmerticket-Käufer das Ticket verfallen lassen.

Sollte eine Kulanzstornierung mit Ticketrücksendung möglich sein (kein Referenzfall), so ist diese mit zusätzlichen Stornogebühren behaftet und nur durch schriftliches Angebot des Veranstalters sowie fristgerechter Erfüllung des Teilnehmers gültig.

(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Veranstalter schriftlich anerkannt sind. Ist der Teilnehmer Unternehmer, ist der zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(8) Bei Anmeldung bzw. Nutzung des Ticketshops haftet für die Verbindlichkeit grundsätzlich derjenige, der die Tickets beim Veranstalter bestellt hat.

(9) Erfolgt die Bestellung von Tickets im Rahmen einer Sammelbestellung, versendet der Veranstalter sämtliche Tickets an die Person, welche diese bestellt hat (in Falle von E-Tickets über den Ticketshop). Mit Zusendung der Tickets an diese Person ist die Lieferpflicht, und damit der Kaufvertrag seitens des Föhringer Gsindls erfüllt.

Mögliche rechtliche Ansprüche sind im Schadensfall an eben diese Person zu stellen.

§5. Widerrufsrecht

(1) Für Veranstaltungstickets: Ein Widerrufsrecht ist nach §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausgeschlossen und nicht auf Ticketkäufe anwendbar.

Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

(2) Änderungen an den AGBs und / oder den Leitfäden zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Veranstalters stellen zu keinem Zeitpunkt ein Widerrufsrecht durch den Ticketkäufer bzw. Teilnehmer da.

§6. Rücktritt des Veranstalters

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn eine in der Einladung, Veranstaltungsankündigung oder der Anmeldebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihr zu vertretenden Umständen überschritten wird.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des ggf. bereits entrichteten Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.

(3) In den vorgenannten Fällen erhält der Teilnehmer das eingezahlte Teilnahmeentgelt anhand der in §4 (4) uff. definierten Umstände zurück. Die Frist beginnt jedoch erst ab jenem Zeitpunkt, ab dem uns die Kontodaten des Empfängers bekannt sind.

(4) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters (oder deren Erfüllungsgehilfen) nicht Folge leisten, sofort von der Veranstaltung zu verweisen.

Der Teilnehmer hat in diesem Fall kein Recht auf eine anteilige oder komplette Rückerstattung des Teilnahmebeitrags.

§7. Haftung für Schäden

(1) Die Haftung des Veranstalters für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, sowie wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und dem Ersatz von Verzugsschäden nach §286 BGB. Insoweit haftet der Veranstalter für jeden Grad des eigenen Verschuldens.

(2) Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für selbstverschuldete Schäden haftet grundsätzlich der Verursacher. Eine eigene Haftpflichtversicherung des Teilnehmers wird grundsätzlich vorausgesetzt. Und eine eigene Unfallversicherung ist durch den Veranstalter empfohlen.

(4) Der (1) und (2) vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(5) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

(6) Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber dem Veranstalter ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzpflicht der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(7) Soweit wir für sonstige Schäden aufgrund des Vertrages haften, ist unsere Haftung auf das dreifache Teilnahmeentgelt beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.

(8) Der Teilnehmer bestätigt mit der Bestellung des Tickets, dass er sich der Natur der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken vollumfänglich bewusst ist und dies vollumfänglich akzeptiert.

§8. Form von Erklärungen

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

(2) Mündliche Zusagen durch einen Angestellten des Veranstalters, Vertretern oder von sonstigen Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

§9. Urheberrechte und Recht an Bild und Ton

(1) Alle Rechte an Tonaufnahmen, Filmaufnahmen sowie Fotografien sind dem Lizenzgeber der Veranstaltung Föhringer Gsindl e.V. (Markenrechtsinhaber) vorbehalten. Bei einer gewerblichen Nutzung und / oder öffentlichen Nutzung bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

Aufnahmen für rein private Zwecke sind gestattet und dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich mit der – auch öffentlichen und gewerblichen – Verwertung und Verwendung von ihn darstellendem Bild- und Tonmaterial einverstanden, welches ihn – auch in Teilen – abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt.

(3) Alle Rechte an den mit der Veranstaltung verbundenen, aufgeführten, aufgezeichneten sowie besprochenen Ideen, Handlungen, Namen, Hintergründen, Storylines, Bildern, Logos und Eigennamen gehören dem Lizenzgeber der Föhringer Gsindl e.V. und sind ausschließlich diesem vorbehalten. Dies gilt auch für eigene – auf Basis dieser erstellten Bilder, Logos, Eigennamen und Hintergründen – erstellte Bilder, Logos und Hintergründen.

(4) Öffentliche Aufführungen, Übertragung und Wiedergabe von Aufnahmen der jeweiligen Veranstaltung – auch nach Bearbeitung – bedürfen der schriftlichen Genehmigung und Freigabe durch den Lizenzgeber der Föhringer Gsindl (Markenrechtsinhaber).

§10. Gerichtsstand, Rechtswahl und Erfüllungsort

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort und Zahlungsort der Geschäftssitz des in §1 genannten Vereins.

(2) Für diesen Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Föhringer Gsindl e.V., die Teilnahmebedingungen für die jeweilige Veranstaltung und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz des in §1 genannten Vereins zuständige Gericht.

(4) Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsland der europäischen Union, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des in §1 genannten Vereins. Der Gerichtsstand ist München.

§11. Schlusserklärung (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Regelungen oder Formulierungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen weiterhin bestehen.

Unterföhring, 18.08.2025